Aufnahmeverfahren Informationen zur Anmeldung und Aufnahme

Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Therapie in der Fachklinik Alpenland entscheiden. Voraussetzung für die Aufnahme ist immer eine Antragstellung durch den Betroffenen sowie der Sozialbericht. Das Wichtigste ist eine gültige Kostenzusage für Ihre Behandlung. Gerne erklären wir Ihnen die nötigen Schritte. Bei Fragen zum Behandlungsprogramm, zu Aufnahmevoraussetzungen, zur Anmeldung und Aufnahme steht Ihnen unser Aufnahmebüro von Montag bis Freitag zur Verfügung:

Eric Hartmann
Aufnahmeleitung
Tel:
+49 0 8061 28142-120
Mail:
eric.hartmann@deutscher-orden.de

Bitte bewerben Sie sich stets mit einem aktuellen Lebens- und Suchtverlauf und beschreiben Sie ggf. Ihren bisherigen gerichtlichen Hintergrund (Verurteilungen, Inhaftierungen, Führerscheinverlust etc.).

Wir setzen – zum Nachweis Ihrer Behandlungsmotivation – regelmäßige Kontakte via Telefon oder Mail mit unserem Aufnahmebüro voraus.

Einzelheiten und individuelle Fragen können persönlich oder fernmündlich im Rahmen eines Vorgesprächs mit unserer Aufnahme geklärt werden. Bei Interesse an einer Besichtigung unserer Einrichtung vor Ort wenden Sie sich bitte ebenfalls an unser Aufnahmebüro. Wir vereinbaren dann einen individuellen Termin mit Ihnen.

IM OPTIMALEN FALL HABEN SIE BEI AUFNAHME IN UNSERE KLINIK FOLGENDE UNTERLAGEN DABEI BZW. DIESE SCHRITTE IM RAHMEN IHRES ABSTINENZWUNSCHES SCHON ERREICHT:
  • Eine gültige Kostenzusage Ihres Leistungsträgers
  • Einen Sozialberichts der vermittelnden Beratungsstelle bzw. des Sozialdienstes eines Krankenhauses
  • Einen abgeschlossenen körperlichen Entzug (Entgiftung)
  • Ein unauffälliges Alkohol- und Drogenscreening („Cleanstatus“)
  • Eine gültige Krankenversicherungskarte oder alternativ eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Mitgliedschaft
  • Eine Bescheinigung über Ihren Infektionsstatus (HIV, Hepatitis Serologie)
  • Medizinischer Vorbefunde (wie Entlassbriefe, Labor- und Röntgenbefunde)
  • Einen schriftliche Zusammenstellung über Ihre Schuldensituation (Mahnbescheide, Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Schufaauszüge etc.) – zum Zwecke der Schuldenregulierung
FÜR REHABILITANDEN, DIE SICH EINER SUBSTITUTIONSGESTÜTZTEN BEHANDLUNG UNTERZIEHEN WOLLEN, GELTEN FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN:
  • Persönliches Vorstellungsgespräch mit dem Arzt oder ärztlicher Vertretung – Abklärung der Voraussetzungen, Zielsetzungen und der Motivation vor Aufnahme in die Klinik
  • Umstellung/Einstellung auf Buprenorphin (Subutex) als Substitutionsmittel. (Dosis zu Beginn max. 4 mg Buprenorphin)
  • Nachweis einer mindestens vierwöchigen beikonsumfreien, körperlichen und psychischen Stabilität unter der Medikation mit Buprenorphin
  • Bereitschaft, das Substitutionsmittel im Behandlungsverlauf sukzessiv zu reduzieren, mit dem Ziel der Suchtmittelfreiheit bei Entlassung
  • Bereitschaft zur Verlängerung der Behandlungszeit über 25 Wochen hinaus. Die notwendige Verlängerung der Behandlungszeit ist abhängig von der Dauer der Entgiftung/des Ausschleichens des Substitutionsmittels. Sie, als Rehabilitand/in, müssen bereit sein, die Behandlung um mindestens die Hälfte der Abdosierungsdauer zu verlängern, um den Behandlungserfolg dauerhaft sichern zu können

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